Versickerungsanlage-Kosten: mittelfristig hohe Abwasser-Gebühren sparen

Regenwasser ist wie Geld, das im wahrsten Sinne des Wortes „den Bach runter geht“. Bisher wurde Niederschlagswasser von Dach- und Hofflächen meist in die Kanalisation eingeleitet. Hierfür werden heute Gebühren in verschiedener, oft empfindlicher Höhe erhoben.

Regenwasserversickerung: Kosten einfach einsparen!

Vorteil 1: Regenwassergebühren sparen

Im selben Maß, wie der Grad der Bodenversiegelung durch Neubau von Straßen, Hofflächen und Gebäuden anwächst, wächst auch die Belastung der öffentlichen Kanalisation durch die zusätzlich anfallenden Regenmengen. Erweiterungsmaßnahmen werden notwendig. So verursacht die Regenwasserversickerung Kosten, welche an die Grundstückseigentümer weitergeleitet werden. In Braunschweig z. B. beträgt diese Gebühr EUR 0,626 pro m², in anderen Gebieten bis zu EUR 1,50 pro m² befestigter Fläche im Jahr, bei steigender Tendenz. Diese Kosten können durch eine Versickerung des Regenwassers vermieden werden.

Vorteil 2: Ökologie und Umwelt

Niederschlagswasser wird durch Ableitung in die Kanalisation dem natürlichen Wasserkreislauf entzogen. In vielen Gebieten Deutschlands sinkt daher der Grundwasserspiegel. Hieraus können u. a. großflächige Schädigungen der Vegetation entstehen. Durch Versickerung wird die Grundwasser-Neubildung gefördert.

Voraussetzungen:

Ob eine Versickerungsanlage trotz der Kosten in Frage kommt und welches Konzept man wählt, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Lage des Grundstücks
  • Topographie
  • Bodenkennwerte
  • Art und Maß der Schadstoffbelastung des Wassers und des Bodens
  • Höhe des maximalen Grundwasserstandes, Größe des Grundstückes
  • Lage des Gebäudes auf dem Grundstück
  • Gesetzliche Vorschriften
  • Kombination mit einer Anlage zur Regenwasser-Nutzung.

Auf jeden Fall müssen Versickerungsanlagen von qualifizierten Fachleuten geplant und errichtet werden – egal ob Sie ein Bürogebäude oder eine Lagerhalle bauen möchten. Sie wissen, wie Sie den Anforderungen des Gewässerschutzes genügen, Schäden vermeiden und die langfristige Funktionstüchtigkeit der Anlagen sicherstellen. Auch hier hat GROTE die entsprechenden Experten, welche Ihnen das Thema bereits in der Beratung zum Hallenbau näherbringen.

Alternativen:

Ist eine Versickerung nicht möglich oder nicht zulässig, kann oftmals ein Großteil der Gebühren dadurch eingespart werden, dass das Regenwasser auf dem Grundstück zwischengespeichert und zeitverzögert an die Kanalisation abgegeben wird – zum Beispiel in einer begrünten Rückhalte-Mulde oder einem unterirdischen Speicher.
Zwischengelagertes Regenwasser kann aber auch, durch Filter gereinigt, in das Brauchwasser-System eingeleitet werden.

Nachträglicher Einbau von Versickerungsanlagen:

Auch bei bereits bestehenden Gebäuden oder Hallenanbau können oftmals nachträglich Rückhalte- oder Versickerungsanlagen kostengünstig installiert werden, um so künftig die Regenwassergebühren zu sparen.

So können Versickerungsanlagen aussehen:

 

 

Schematische Darstellung einer Flächenversickerung mit Versickerungsmulde

 

Links: Muldenversickerung / Rechts: Einleitstelle

Neben einer Muldenversickerung stehen Ihnen noch zwei weitere Versickerungsmöglichkeiten zur Verfügung: die Rigolen- und die Schachtversickerung.
Bei einer Rigolenversickerung wird das Regenwasser in einem unterirdischen Pufferspeicher aufgenommen und langsam versickert. Der Vorteil hierbei ist, dass die darüber liegende Fläche für andere Nutzungen weiterhin zur Verfügung steht. Sickerschächte sind in Industrie- und Gewerbegebieten in der Regel nicht zulässig.

Fazit

Richtig angelegt, lohnen sich die Kosten für eine sind Versickerungsanlage. Daher sollten Sie diese als sinnvolle Investition sehen.

Die Vorteile im Überblick:

  • Kostengünstig
  • Einfache Wartung/Instandhaltung
  • Attraktive Gestaltung durch Bepflanzung mit Rasen

Häufig gestellte Fragen

Wird eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Versickerung von Regenwasser benötigt?
In Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Wasserschutzgebieten ist eine Erlaubnis erforderlich.

Fällt die Niederschlagswassergebühr auch an, wenn das Regenwasser durch einen Bach abgeleitet oder der Versickerung zugeführt wird?
Die Ableitung von Regenwasser in einen Bach muss im Einzelfall geklärt werden. Bei der Regenwasserversickerung fallen keine Gebühren an.

Entfällt die Niederschlagsgebühr beim Sammeln des Regenwassers in Regentonnen?
Das Einsetzen von Regentonnen ist in Industrie- und Gewerbegebiete nur bedingt möglich, da auf den großen Grundstücksflächen meist erhebliche Regenwassermengen anfallen. Zudem müsste der Nachweis erbracht werden, dass die aufgefangene Menge an Regenwasser nicht in die Kanalisation gelangt, sondern durchgängig in der anfallenden Menge betrieblich verwendet wird. Dies ist beispielweise in der Recycling-Branche der Fall. Aufgrund dessen bleibt der Einsatz von Regentonnen in Industrie- und Gewerbegebieten eine Einzelfallentscheidung.

Wann ist eine Versickerung von Regenwasser erlaubnis- und anzeigenfrei?
In der Regel ist die Regenwasserversickerung nur auf Wohnungsgrundstücke erlaubnisfrei. Das bedeutet, das Sie als Grundstücksbesitzer von Industrie- und Gewerbeflächen eine Erlaubnis für die Regenwasserversickerung benötigen. Die Anzeige ist erforderlich, damit für Sie die Regenwassergebühren entfallen.