Worauf muss ich beim Kauf eines Grundstücks achten?

Beim Kauf eines Grundstücks gibt es viele Dinge zu beachten. Schützen Sie sich vor Überraschungen!

Hier sind einige Hinweise dazu aufgeführt:

Existieren Altlasten?

Klären Sie die frühere Nutzung des Grundstücks. Wurde es z.B. landwirtschaftlich oder bereits anderweitig genutzt? Ist das Grundstück vielleicht mit Altlasten verunreinigt? Hier kann es sich z.B. um Öl oder vergrabenen Bauschutt handeln. Die Beseitigung solcher Verunreinigungen kann zu erheblichen Zusatzinvestitionen führen.

Zur eigenen Sicherheit sollten Sie daher nicht nur bei einem
konkreten Verdacht eine Bodenuntersuchung vornehmen lassen.

Gibt es Baulasten?

Im Baulastenverzeichnis des Grundstücks können Rechte Dritter eingetragen sein. Hier kann es sich um Leitungsrechte, Wegerechte, Grenzüberbauungs- und Grenzbebauungsrechte handeln, die eine Bebaubarkeit des Grundstücks erheblich einschränken kann. Es ist daher ratsam das Baulastenverzeichnis der Baubehörde vor dem Kaufabschluss einzusehen.

Ist das Grundstück bebaubar?

In welchem Umfang darf das Grundstück überhaupt bebaut werden? Diese Fragestellung erfordert eine bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Beurteilung. Deshalb sollten diese Dinge unbedingt durch einen Fachmann mit den zuständigen Ämtern, z.B. dem Liegenschaftsamt, Bauamt, dem Bürgermeister oder der unteren Wasserbehörde geklärt werden.

Wie hoch sind die Grundstückskosten?

Da die meisten Grundstücke von den Gemeinden verkauft werden, können Sie über die zuständige, regionale Wirtschaftsförderung alle Informationen zu möglichen Grundstücken und den Kosten erfahren.

Bei dem Erwerb eines privaten Grundstücks kann die Bodenrichtwertkarte
der Gemeinde einen Anhaltspunkt für den Kaufpreis liefern.

Wie ist das Grundstück erschlossen?

Erschließung bedeutet, dass das Grundstück in der Regel über eine Straße erreichbar ist und in der Straße bereits die notwendigen Versorgungs- und Entsorgungsleitungen verlegt sind.

Die innere Erschließung des Grundstücks mit Hausanschlüssen für z.B. Strom, Gas oder Wasser
sind hierbei noch nicht enthalten. Die erforderlichen Kanalanschlüsse für Regen- und Schmutzwasser sind
teilweise auch nicht berücksichtigt.

Entstehen Kosten für Teilflächen?

In den Gewerbegebieten werden die endgültigen Grundstücksgrößen u. a. nach der Verfügbarkeit und dem Wunsch des Käufers festgelegt und vermessen. Im Kaufvertrag wird geregelt, ob der Käufer oder Verkäufer die Kosten für die Vermessung dieser Teilfläche trägt.

Haben Sie einen Notar?

Beim Abschluss eines Grundstückskaufvertrages nimmt der Notar u.a. Einsicht in das Grundbuch, formuliert einen Kaufvertragstext und vereinbart einen Beurkundungstermin. Nach Abschluss des Vertrages informiert der Notar das Finanzamt, die zuständige Gemeinde und das Grundbuchamt. Auch die Löschungsunterlagen und weitere gesetzlich erforderliche Genehmigungen holt der Notar ein. Er betreut den Grundstückskauf bis zur Umschreibung des Eigentums.

Der Notar tritt als neutrale Instanz auf und hat umfangreiche Belehrungspflichten.
Die Gebühren des Notars richten sich nach einer gesetzlich festgelegten Gebührenordnung.

Fazit

Lassen Sie sich von dieser komplizierten Materie nicht verunsichern. Sprechen Sie uns an.
Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.